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Informationen

  • Es gibt Neuerungen bei der Geltendmachung von Forderungen im europäischen Ausland: Am 12.12.2008, bzw, am 01.01.2009 sind das Europäische Mahnverfahren (FMP 08, 204) sowie das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen (PA 08, 213) gestartet. In beiden Fällen ist es erforderlich, dass es sich um eine grenzüberschreitende Forderung handelt, wobei das Verfahren zur Titulierung geringfügiger Forderungen darüber hinaus auf Geldforderungen bis 2.000,00 EUR beschränkt ist. Beide Verfahren werden dazu beitragen, den grenzüberschreitenden Forderungseinzug zu erleichtern. Die Formulare zum Betreiben beider Verfahren stehen auf dem Europäischen Gerichtsatlas unter: http://ec.europa.eu/justice_home/judicialatlascivil/html/indes_de.htm zur Verfügung.


Urteile