Ihr kompetenter Factoringpartner

Auf dieser Seite finden unsere Schuldner Informationen zu häufig gestellten Fragen und die Gelegenheit, Ihre Rechnung online zu bezahlen.




Sie möchten den offenen Betrag gleich online begleichen? Kein Problem, nutzen Sie unser Angebot der Zahlung über PayPal.


Ganz wichtig bei der Onlinezahlung:

Geben Sie unbedingt die im Betreff genannte Registernummer (z.B. 16-09/4000) bei Ihrer Zahlung an, damit diese umgehend Ihrem Konto gutgeschrieben werden kann!




Ihre Zahlung leisten Sie bitte an kontakt @ coenobita.de (ohne Leerzeichen). Unsere Bankverbindung finden Sie in der Fußzeile unserer Schreiben.

Sollten Sie Fragen zu unserem Service haben, können Sie uns jederzeit kontaktieren. Ihnen steht die kostenlose Möglichkeit einer E-Mail zur Verfügung. Klicken Sie dazu einfach  hier.


Sie können uns auch gerne über unsere Telefonhotline unter der Nummer

09 00 1 - 50 00 90 00

(0,62 € pro Minute aus dem Festnetzt, Mobilfunk ggf. abweichend!)

anrufen. Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 10.00 bis 12.00 und von 13.00 bis 17.00 Uhr.

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Sie haben ein Mahnschreiben mit einer Frist zur Zahlung von uns erhalten und können diesen Termin nicht einhalten:

Kontaktieren Sie uns per E-Mail, Telefon, Fax oder Brief, damit wir eine gemeinsame Lösung finden können. Sie können uns jederzeit Ihre Telefonnummer hinterlassen und um einen Rückruf bitten. Halten Sie bitte auch Ihre Registernummer (steht im Betreff) bereit, damit Ihre Anfrage zeitnah beantwortet werden kann.

 

Ihre persönlichen Daten haben sich geändert (Adresse, Telefonnummer usw.)

 Kontaktieren Sie uns in diesen Fällen und teilen Sie uns Ihre aktuellen Daten mit. Gerade die aktuelle Adresse ist ausschlaggebend, daß Ihnen nach der Zahlung auch die Ware zugestellt werden kann. Sie können auch gerne unseren Datenänderungsvordruck als PDF herunterladen, ausfüllen und an uns senden. Klicken Siebitte hier.

 

Sie können den geforderten Betrag nach Absprache in Raten bezahlen:

Wenden Sie sich schriftlich mit unserer Registernummer (diese steht im Betreff unseres Schreibens) an uns und teilen Sie uns mit, wie hoch die Raten sein sollten, oder wie viele Raten Sie sich vorstellen. Gerne können Sie für Ihre Meldung unser Ratenzahlungsformular als PDF herunterladen, ausfüllen und uns dann zurück schicken. Klicken Sie bitte hier um das Formular abzurufen.

 

Sie haben die Ware noch gar nicht erhalten um die es in unserem Schreiben geht:

In der Regel wird dies daran liegen, dass Sie einen Kaufvertrag auf Vorkassebasis mit dem Verkäufer geschlossen haben. Sie haben sich in diesem Fall dazu verpflichtet die Ware erst zu bezahlen. Diese Kaufverträge sind, sobald die gesetzliche Widerrufsfrist abgelaufen ist, rechtsgültig. Sie sind also zur Bezahlung der Ware und der angefallenen Kosten verpflichtet.

 

Als Schuldner haben Sie die anfallenden Beitreibungskosten zu tragen:

Der Schuldner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen, wenn dieser sich in Zahlungsverzug befindet. (§ 286 BGB Kostenerstattungsanspruch).

 

Sie haben das Recht einen Rechtsanwalt einzuschalten:

Sie können natürlich Ihren Rechtsanwalt einschalten, sollten aber in diesem Fall wissen, dass Sie dessen Honorar selbst zu zahlen haben. Dies ist gängige Rechtsprechung und zuletzt bestätigt worden durch ein Urteil des AG Wiesbaden vom 05.08.2008, Az.: 93 C 619/08 – 41.


Eine Zahlung direkt an den Verkäufer der Ware:

Ist nicht zulässig, da die Forderung im Rahmen des echten Factorings an unser Unternehmen abgetreten wurde. Wir haben mit dieser Abtretung die Stellung des neuen Gläubigers eingenommen. Somit ist mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an uns zu leisten.

 

Sie haben einen gerichtlichen Mahn- oder Vollstreckungsbescheid erhalten:

Setzen Sie sich unbedingt mit uns in Verbindung um die anstehende Zwangsvollstreckung durch die öffentlichen Organe abzuwenden. 

 

Es wurde ein Pfängungs- und Überweisungsbeschluß erlassen:

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen zum Beschluß haben.

 

Abgabe der eidesstattlichen Versicherung - Haftbefehl:

Es wurde Termin zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung erlassen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf um den Erlass eines Haftbefehls zu vermeiden.

 

Eintrag in öffentliches Schuldnerregister:

Um den Eintrag zu vermeiden ist es notwendig Ihre Bereitschaft zur Klärung der Sache zu signalisieren.

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