Was ist Factoring?
Factoring ist eine vielseitige Finanzdienstleistung, die von mittelständischen Unternehmen aus Industrie, Handel und dem Dienstleistungssektor in wachsendem Umfang genutzt wird. Viele Factoringkunden nehmen den kompletten Leistungsumfang in Anspruch.
Mit Factoring wird der Kauf von Geldforderungen aus oben genannten Geschäftsbereichen beschrieben. Diese Definition weist bereits auf den entscheidenden Punkt hin: Factoring ist ein Kaufgeschäft und kein Kreditgeschäft!
Das Factoring selbst ist gesetzlich nicht geregelt. Laut Urteil des BGH vom 27.11.2000 (BGH II ZR 190/99) ist Factoring ein erlaubnisfrei durchführbares Rechtsgeschäft. Nicht zu verwechseln mit einem Inkassogeschäft, hier braucht der Inhaber des Inkassobüros eine Genehmigung zur rechtmäßigen Ausübung seiner Tätigkeit.
Es wird zwischen dem echten und dem unechten Factoring unterschieden:
Beim echten Factoring wird die Forderung durch den Käufer endgültig gekauft. Es handelt sich um einen Forderungskauf. Der Käufer, auch Faktor genannt, übernimmt das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners.
Im Unterschied dazu kommt es beim unechten Factoring nur zu einer Abtretung erfüllungshalber: Wird die Forderung durch den Schuldner nicht erfüllt, kann der Factor bei dem Forderungsverkäufer Rückgriff nehmen.
Der Factor prüft vor Vertragsabschluss und fortlaufend die Bonität der Abnehmer und übernimmt im Rahmen eines vereinbarten Limits das volle Ausfallrisiko (= Delkrederefunktion).
Der Factoringkunde stellt dem Factor laufend Rechnungskopien über die offenen Forderungen zur Verfügung, bzw. übermittelt die Rechnungsdaten durch Datenfernübertragung. Sofern die Rechnungsbeträge im Rahmen der eingeräumten Limite liegen kauft der Factor die Forderungen an.

Zusammenfassung:
Der Factoringkunde erbringt gegenüber seinem Kunden die vereinbarte Leistung und informiert ihn über die Forderungsabtretung. Weiterhin verkauft er seine offenen Forderungen an Coenobita. Im Gegenzug erhält er von uns den vereinbarten Vertragskaufpreis gutgeschrieben, bzw. überwiesen. Wir prüfen die Bonität Ihres Kunden, kontaktieren ihn und verbuchen dessen Zahlungseingänge.
Fälligkeitsfactoring - Die von uns angewandte Sonderform:
Das Fälligkeitsfactoring ist eine Factoring-Variante, bei der der Factoringkunde die Vorteile der vollständigen Risikoabsicherung und der Entlastung beim Debitorenmanagement nutzt, aber auf die sofortige Regulierung des Kaufpreises verzichtet.
